Bildungsanbieter, die Maßnahmen der Arbeitsförderung durchführen wollen, benötigen eine Zulassung gemäß AZAV. Dies gilt unabhängig davon, ob sie an Ausschreibungen teilnehmen oder Gutscheinmaßnahmen anbieten wollen. Eine Maßnahme muss zugelassen sein, damit sie mit einem Bildungsgutschein oder einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein in Anspruch genommen werden kann.
Für die Zulassung von Trägern und Maßnahmen sind sogenannte fachkundige Stellen zuständig. Diese prüfen in einem externen Audit, ob die Voraussetzungen für die Zulassung erfüllt sind.
Braincode© AZAV Beratung für Ihre Organisation
Gemeinsam mit Ihrem Team entwicklen wir auf Grundlage der ISO 9001:2015 für Ihre Organisation ein QM-System, welches die Anforderungen der AZAV erfüllt. Ebenso beraten wir Sie bei zur Konzeption von Maßnahmen und deren Zulassung durch eine fachkundige Stelle.